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Gebührenzahler wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·büh·ren·zah·ler, Plural: Ge·büh·ren·zah·ler
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gebührenzahler (Info)
Bedeutungen:
- Person, die eine bestimmte Geldsumme für eine Dienstleistung oder die Benutzung einer Sache entrichtet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Gebühr und Zahler mit dem Fugenelement -en
Weibliche Wortformen:
- Gebührenzahlerin
Oberbegriffe:
- Zahler
Beispiele:
- „Ebenso werden die Gebührenzahler die mehr als 150 Millionen Euro verkraften, die ARD und ZDF für die Übertragungsrechte für alle 64 WM-Spiele auf den Tisch blättern mussten.“[1]
- „Bis 2013 mussten Gebührenzahler, die nur ein Radio oder einen internetfähigen Computer besaßen, 5,76 Euro pro Monat zahlen.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Gebührenzahler“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebührenzahler“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gebührenzahler“
- Duden online „Gebührenzahler“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gebührenzahler“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gebührenzahler“
Quellen:
- ↑ Karl Brenke/Gert G. Wagner: Die Fifa sollte die WM-Stadien selbst bauen. In: Zeit Online. 3. Juni 2014, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 4. Februar 2019) .
- ↑ Rundfunkbeitrag soll um 73 Cent sinken. In: Zeit Online. 18. Dezember 2013, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 4. Februar 2019) .