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Gebührenzahlerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·büh·ren·zah·le·rin, Plural: Ge·büh·ren·zah·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gebührenzahlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die eine bestimmte Geldsumme für eine Dienstleistung oder die Benutzung einer Sache entrichtet
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gebührenzahler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Gebührenzahler
Oberbegriffe:
- Zahlerin
Beispiele:
- „Niedersachsen werde sich sehr dafür einsetzen, in den Gesprächen Anfang des Jahres zu einer Regelung zu kommen, die auf Dauer die Leistungsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstelle und die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler nicht überlaste.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebührenzahlerin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gebührenzahlerin“
- Duden online „Gebührenzahlerin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gebührenzahlerin“
Quellen:
- ↑ ARD und ZDF sind offen für alternative Beitragsmodelle. In: sueddeutsche.de. 28. Dezember 2018, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 24. Februar 2019) .