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Zahlerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Zahlerin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Zah·le·rin, Plural: Zah·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Zahlerin (Info)
- Reime: -aːləʁɪn
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Organisation oder weibliche Person, die zahlt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Zahler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Zahler
Unterbegriffe:
- Barzahlerin, Beitragszahlerin, Gebührenzahlerin, Kartenzahlerin, Nettozahlerin, Steuerzahlerin
Beispiele:
- „Ein Kaufmann hatte einen Wechsel auf eine Modewarenhändlerin in Zahlung erhalten, der am Verfalltage nicht eingelöst wurde. Die Dame war überhaupt als schlechte Zahlerin bekannt, und es konnte auch im Wege des Prozesses nichts von ihr erlangt werden.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- gute/säumige/pünktliche/schlechte Zahlerin
Übersetzungen
Wirtschaft: Organisation oder weibliche Person, die zahlt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Zahlerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Zahlerin“
- The Free Dictionary „Zahlerin“
- Duden online „Zahlerin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Zahlerin“
Quellen:
- ↑ Hans Ostwald: Der lachende Koffer. In: Projekt Gutenberg-DE. Ein eigenartiger Exekutor (URL) .