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Worttrennung:
- Ge·gen·vor·mund, Plural: Ge·gen·vor·mun·de
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gegenvormund (Info), Gegenvormund (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: (gerichtlich bestellter) Kontrollant/Überprüfer der Arbeit eines eingesetzten Vormunds
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Vormund
Sinnverwandte Wörter:
- Gegenbetreuer
Oberbegriffe:
- Kontrollant, Kontrolleur, Kontrollinstanz, Kontrollorgan, Überprüfer, Überwacher
Beispiele:
- „Die zusätzliche Erwähnung der „fiunde“ kann daher schwerlich als ausreichender Beleg für eine neben den Vormündern bestehende eigenständige Kompetenz - insbesondere als Mitvormund oder Gegenvormund - verstanden werden.“[1]
- „Der Gegenvormund soll gehört werden, ehe das Vormundschaftsgericht eine Genehmigung erteilt (§ 1826).“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Gegenvormund einsetzen/bestellen
Wortbildungen:
- Gegenvormundschaft
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Gegenvormund“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenvormund“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenvormund“
- Duden online „Gegenvormund“
Quellen: