Gegenvormund

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Gegenvormund (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Gegenvormund die Gegenvormunde
Genitiv des Gegenvormunds
des Gegenvormundes
der Gegenvormunde
Dativ dem Gegenvormund
dem Gegenvormunde
den Gegenvormunden
Akkusativ den Gegenvormund die Gegenvormunde

Worttrennung:

Ge·gen·vor·mund, Plural: Ge·gen·vor·mun·de

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gegenvormund (Info), Lautsprecherbild Gegenvormund (Info)

Bedeutungen:

Rechtswesen: (gerichtlich bestellter) Kontrollant/Überprüfer der Arbeit eines eingesetzten Vormunds

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Vormund

Sinnverwandte Wörter:

Gegenbetreuer

Oberbegriffe:

Kontrollant, Kontrolleur, Kontrollinstanz, Kontrollorgan, Überprüfer, Überwacher

Beispiele:

„Die zusätzliche Erwähnung der „fiunde“ kann daher schwerlich als ausreichender Beleg für eine neben den Vormündern bestehende eigenständige Kompetenz - insbesondere als Mitvormund oder Gegenvormund - verstanden werden.“[1]
„Der Gegenvormund soll gehört werden, ehe das Vormundschaftsgericht eine Genehmigung erteilt (§ 1826).“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

einen Gegenvormund einsetzen/bestellen

Wortbildungen:

Gegenvormundschaft

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Gegenvormund
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenvormund
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenvormund
Duden online „Gegenvormund

Quellen: