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Worttrennung:
- Ge·gen·wei·sung, Plural: Ge·gen·wei·sun·gen
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Gegenweisung (Info), Gegenweisung (Info)
Bedeutungen:
- Anordnung (Weisung), die eine zuvor gegebene Anordnung außer Kraft setzt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Weisung
Sinnverwandte Wörter:
- militärisch: Gegenbefehl
Oberbegriffe:
- Anordnung
Unterbegriffe:
- Widerruf
Beispiele:
- „Beide telegrafierten noch am gleichen Tag an ihre Zentralen, daß sie ihre Akten und Geheim-Codes vernichten würden, falls keine Gegenweisung erfolge.“[1]
- „Eine Weisung kann jedoch nur durch eine Gegenweisung widerrufen werden, wenn sie noch nicht weisungskonform ausgeführt wurde und der Weisungsempfänger noch nicht irreversibel disponiert hat.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- auf eine Gegenweisung hin handeln
Übersetzungen
Anordnung (Weisung), die eine zuvor gegebene Anordnung außer Kraft setzt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenweisung“
- Duden online „Gegenweisung“
Quellen: