Geheimbuchführung

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Geheimbuchführung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Geheimbuchführung
Genitiv der Geheimbuchführung
Dativ der Geheimbuchführung
Akkusativ die Geheimbuchführung

Worttrennung:

Ge·heim·buch·füh·rung, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Geheimbuchführung (Info)

Bedeutungen:

Betriebswirtschaft: Teil der Buchführung, der sich dadurch auszeichnet, dass er „getrennt geführt und aufbewahrt wird und nur einem sehr begrenzten Personenkreis zugänglich ist“.[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus geheim und Buchführung

Sinnverwandte Wörter:

Direktionsbuchführung

Oberbegriffe:

Buchführung

Beispiele:

„Der klaren Erfassung der Geschäftsvorfälle widerspricht es nicht, wenn bestimmte Teile des Buchungsstoffs gesondert in einer Geheimbuchführung erfaßt werden.“[1]
„Die Geheim- oder Direktionsbuchführung ist eine neben der regulären oder laufenden Buchführung (Hauptbuchführung) errichtete Sonderbuchführung mit dem Zweck, vertrauliche Betriebsvorgänge eigenen Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten vorzuenthalten.“[2]

Übersetzungen

Gabler Wirtschaftslexikon: „Geheimbuchführung

Quellen:

  1. 1,0 1,1 Ulrich Leffson: Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. 7. Auflage. IDW-Verlag GmbH, Düsseldorf 1987, ISBN 3-8201-0318-1, Seite 171
  2. Technik des betrieblichen Rechnungswesens: Buchführung und Bilanzierung, Wolfgang Eisele, Alois Paul Knobloch. Abgerufen am 12. September 2018.