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Generalstaatsanwalt wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·ne·ral·staats·an·walt, Plural: Ge·ne·ral·staats·an·wäl·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Generalstaatsanwalt (Info)
Bedeutungen:
- höchster Staatsanwalt, dem nur der Landesjustizminister übergeordnet ist
Abkürzungen:
- GStA
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem General- und dem Substantiv Staatsanwalt
Weibliche Wortformen:
- Generalstaatsanwältin
Oberbegriffe:
- Staatsanwalt
Beispiele:
- „Reinhard Röttle wird neuer Münchner Generalstaatsanwalt und damit Chef von mehr als 1300 Mitarbeitern, darunter gut 400 Staatsanwälte, in Oberbayern, Schwaben und Teilen Niederbayerns.“[1]
Übersetzungen
höchster Staatsanwalt, dem nur der Landesjustizminister übergeordnet ist
- Wikipedia-Artikel „Generalstaatsanwalt“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalstaatsanwalt“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Generalstaatsanwalt“
- The Free Dictionary „Generalstaatsanwalt“
- Duden online „Generalstaatsanwalt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Generalstaatsanwalt“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalstaatsanwalt“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Generalstaatsanwalt“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Generalstaatsanwalt“
Quellen: