Generalstaatsanwältin

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Generalstaatsanwältin gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Generalstaatsanwältin, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Generalstaatsanwältin in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Generalstaatsanwältin wissen müssen. Die Definition des Wortes Generalstaatsanwältin wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonGeneralstaatsanwältin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Generalstaatsanwältin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Generalstaatsanwältin die Generalstaatsanwältinnen
Genitiv der Generalstaatsanwältin der Generalstaatsanwältinnen
Dativ der Generalstaatsanwältin den Generalstaatsanwältinnen
Akkusativ die Generalstaatsanwältin die Generalstaatsanwältinnen

Worttrennung:

Ge·ne·ral·staats·an·wäl·tin, Plural: Ge·ne·ral·staats·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Generalstaatsanwältin (Info)

Bedeutungen:

höchste Staatsanwältin, der nur der Landesjustizminister übergeordnet ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Generalstaatsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in und Umlautung

Männliche Wortformen:

Generalstaatsanwalt

Oberbegriffe:

Staatsanwältin

Beispiele:

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Generalstaatsanwältin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Generalstaatsanwältin
Duden online „Generalstaatsanwältin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGeneralstaatsanwältin