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Generalstaatsanwältin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·ne·ral·staats·an·wäl·tin, Plural: Ge·ne·ral·staats·an·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Generalstaatsanwältin (Info)
Bedeutungen:
- höchste Staatsanwältin, der nur der Landesjustizminister übergeordnet ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Generalstaatsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in und Umlautung
Männliche Wortformen:
- Generalstaatsanwalt
Oberbegriffe:
- Staatsanwältin
Beispiele:
Übersetzungen
höchste Staatsanwältin, der nur der Landesjustizminister übergeordnet ist
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Generalstaatsanwältin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Generalstaatsanwältin“
- Duden online „Generalstaatsanwältin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Generalstaatsanwältin“