Gerichtskosten

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Gerichtskosten (Deutsch)

Substantiv

Singular Plural
Nominativ
die Gerichtskosten
Genitiv
der Gerichtskosten
Dativ
den Gerichtskosten
Akkusativ
die Gerichtskosten

Worttrennung:

kein Singular, Plural: Ge·richts·kos·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gerichtskosten (Info)

Bedeutungen:

Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Kosten mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

Prozesskosten

Oberbegriffe:

Kosten

Beispiele:

„Wird die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, werden die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dann durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert.“

Wortbildungen:

gerichtskostenfrei, Gerichtskostengesetz

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Gerichtskosten
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtskosten
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtskosten
The Free Dictionary „Gerichtskosten
Juristisches Lexikon „Gerichtskosten

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Prozesskostenhilfe