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Gründungsvertrag wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Grün·dungs·ver·trag, Plural: Grün·dungs·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gründungsvertrag (Info)
Bedeutungen:
- Vertrag, nach dessen Beschlüssen etwas gegründet wird/wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gründung und Vertrag mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Gründungsurkunde
Oberbegriffe:
- Vertrag
Beispiele:
- „Als die Vertreter aus 50 Staaten am 26. Juni 1945 in San Francisco den Gründungsvertrag unterzeichneten, standen sie unter dem Eindruck zweier Weltkriege.“[1]
Übersetzungen
Vertrag, nach dessen Beschlüssen etwas gegründet wird/wurde
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gründungsvertrag“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gründungsvertrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Gründungsvertrag“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gründungsvertrag“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gründungsvertrag“
Quellen:
- ↑ Ralf Bosen: 75 Jahre UN-Charta: Stresstest zum Jubiläum. In: Deutsche Welle. 26. Juni 2020 (URL, abgerufen am 26. August 2022) .