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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Grundsteuermeßbetrag
Worttrennung:
- Grund·steu·er·mess·be·trag, Plural: Grund·steu·er·mess·be·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Grundsteuermessbetrag (Info)
Bedeutungen:
- Steuerrecht: Wert, der sich ergibt, wenn man eine Grundsteuermesszahl auf den Einheitswert eines Grundstücks anwendet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Grundsteuer und Messbetrag
Oberbegriffe:
- Steuermessbetrag
Beispiele:
- „Der Grundsteuermessbetrag wird nach § 18 iVm § 19 Grundsteuergesetz aus den - auf den Einheitswert anzuwendenden - gestaffelten Tausendsätzen (Steuermesszahlen) errechnet und gleichzeitig mit dem Einheitswertbescheid vom zuständigen Finanzamt in einem eigenen Bescheid – dem Grundsteuermess(betrags)bescheid - festgestellt.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Steuermessbetrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundsteuermessbetrag“
Quellen: