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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Meßbetrag
Worttrennung:
- Mess·be·trag, Plural: Mess·be·trä·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Messbetrag (Info)
Bedeutungen:
- Steuerrecht: Rechengröße zur Ermittlung von Steuern und Ähnlichem
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs messen und dem Substantiv Betrag
Unterbegriffe:
- Steuermessbetrag
Beispiele:
- „Um die Steuer zu berechnen, die Betriebe zahlen müssen, wird der Hebesatz mit einem bundeseinheitlichen Messbetrag multipliziert und durch 100 geteilt.“[1]
- „Fehlt ein früherer Meßbetrag für das Grundstück (wirtschaftliche Einheit), bestimmt sich das Ausmaß der Steuerbefreiung nach dem Verhältnis, in dem der sich nach der begünstigten Bauführung ergebende Meßbetrag zu jenem Meßbetragsteil steht, der dem gemäß § 53 Abs 2 des Bewertungsgesetzes 1955, BGBl Nr 148, in der Fassung des Gesetzes BGBl Nr 681/1994 gekürzten Bodenwert im Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid entspricht.“[2]
- „Der Messbetrag ist von den Tarifvertragsparteien mit 4 € festgesetzt worden und ebenfalls statisch.“[3]
Wortbildungen:
- Messbetragsteil
Übersetzungen
Steuerrecht: Rechengröße zur Ermittlung von Steuern und Ähnlichem
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Messbetrag“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Messbetrag“
Quellen:
- ↑ Rekordeinnahmen in Kommunen aus Gewerbe- und Grundsteuer. In: sueddeutsche.de. 26. August 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 24. Februar 2017) .
- ↑ Österreichisches Bauten-Grundsteuerbefreiungsgesetz 1998, § 3 (1), abgerufen am 24. Februar 2017
- ↑ Bernhard Langenbrinck, Björn Mühlstädt: Betriebsrente der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Einführung in die neue Zusatzversorgung. 3. Auflage. Hüthig Jehle Rehm, 2007, Seite 35 (Zitiert nach Google Books)