Heideherr

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Heideherr (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Heideherr die Heideherren
Genitiv des Heideherrn
des Heideherren
der Heideherren
Dativ dem Heideherrn
dem Heideherren
den Heideherren
Akkusativ den Heideherrn
den Heideherren
die Heideherren

Worttrennung:

Hei·de·herr, Plural: Hei·de·her·ren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Heideherr (Info)

Bedeutungen:

Der Heideherr hatte die Aufgabe, die Ländereien zu verwalten und zu verpachten.

Herkunft:

Kompositum aus den Substantiven Heide und Herr

Beispiele:

"Unangefochten von seinen Mitbürgern legte der Heideherr Heyseler dort eine Eichenallee an."[1]
„Ansonsten soll dieses Departement derjenige Policenrathmann, der die beste Kenntniß vom Forstwesen hat, als eigentlicher Heideherr oder Stadtforstinspektor mit den beyden Stadtförstern, als Unterbedienten verwalten.“[2]
„Einer der Ratsherren wurde Heideherr, ein anderer verwaltete die Ökonomie-Angelegenheiten.“[3]

Übersetzungen


Quellen: