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Interessenausgleich (Deutsch)
Worttrennung:
- In·te·r·es·sen·aus·gleich, Plural: In·te·r·es·sen·aus·glei·che
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Interessenausgleich (Info)
Bedeutungen:
- gleichgewichtige Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien
- Arbeitsrecht:
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Interesse und Ausgleich sowie dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- Ausgleich
Beispiele:
- „In ihrer Aufgabe, die Vernunft praktisch werden zu lassen, beruht die Politik für Leibniz nicht auf einem Interessenausgleich, sondern ihr Ziel ist die Durchsetzung einer als richtig und wahr erkannten Ordnung durch den Staat.“
Übersetzungen
gleichgewichtige Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien
- Wikipedia-Artikel „Interessenausgleich“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Interessenausgleich“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Interessenausgleich“
- Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4 , Stichwort: „Interessenausgleich“.
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Interessenausgleich“
Quellen:
- ↑ Reinhard Finster, Gerd von den Heuvel: Wilhelm Leibniz mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 4. Auflage. Rowohlt, Reinbek 2000, ISBN 3-499-50481-2, Seite 122 f. Erstauflage 1990.