Jedermannsrecht

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Jedermannsrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Jedermannsrecht die Jedermannsrechte
Genitiv des Jedermannsrechtes
des Jedermannsrechts
der Jedermannsrechte
Dativ dem Jedermannsrecht
dem Jedermannsrechte
den Jedermannsrechten
Akkusativ das Jedermannsrecht die Jedermannsrechte

Worttrennung:

Je·der·manns·recht, Plural: Je·der·manns·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Jedermannsrecht (Info)

Bedeutungen:

Recht, das jede Person in Anspruch nehmen kann

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Pronomen jedermann und dem Substantiv Recht sowie dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Recht

Beispiele:

„Vom Jedermannsrecht abgedeckt ist auch deren Verkauf.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Jedermannsrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jedermannsrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalJedermannsrecht

Quellen:

  1. Bernd Gieseking: Das kuriose Finnland Buch. Was Reiseführer verschweigen. S. Fischer, Frankfurt/Main 2014, ISBN 978-3-596-52043-5, Seite 61.