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Worttrennung:
- Je·der·manns·recht, Plural: Je·der·manns·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Jedermannsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Recht, das jede Person in Anspruch nehmen kann
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Pronomen jedermann und dem Substantiv Recht sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Vom Jedermannsrecht abgedeckt ist auch deren Verkauf.“[1]
Übersetzungen
Recht, das jede Person in Anspruch nehmen kann
- Wikipedia-Artikel „Jedermannsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jedermannsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jedermannsrecht“
Quellen:
- ↑ Bernd Gieseking: Das kuriose Finnland Buch. Was Reiseführer verschweigen. S. Fischer, Frankfurt/Main 2014, ISBN 978-3-596-52043-5, Seite 61.