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Jurisprudenz wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Jurisprudenz und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ju·ris·pru·denz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Jurisprudenz (Info)
- Reime: -ɛnt͡s
Bedeutungen:
- Recht: Wissenschaft, die sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen befasst
Herkunft:
- im 18. Jahrhundert vom gleichbedeutenden lateinisch iūris prūdentia → la entlehnt[1]
Synonyme:
- Jura, Jus, Rechtswissenschaft
Oberbegriffe:
- Wissenschaft
Unterbegriffe:
- Kautelarjurisprudenz
Beispiele:
- Die Jurisprudenz ist seine neuentdeckte Leidenschaft.
- Noch bevor es vom ersten nachchristlichen Jahrhundert an zum Ausbau einer wissenschaftlichen Jurisprudenz gekommen ist, haben Philosophen wie Platon und Aristoteles Fragen nach dem Wesen des Rechts und der Gerechtigkeit gestellt.[2]
- „Während Bertram bereits ein Studium der Jurisprudenz und der Philosophie absolviert hatte, lag die Schulzeit für die beiden anderen noch nicht weit zurück.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Jurisprudenz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurisprudenz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jurisprudenz“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4 , Stichwort „Jurist“.
- ↑ nach: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 2: Einführung in die Rechtsphilosophie, Seite 5, Fernuniversität Hagen (Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften) 2012
- ↑ Ulrich Meyer-Doerpinghaus: Am Zauberfluss. Szenen aus der rheinischen Romantik. zu Klampen, Springe 2015, ISBN 978-3-86674-514-8 , Zitat Seite 28 f.