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Kirchenraub wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Kir·chen·raub, Plural: Kir·chen·rau·be
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kirchenraub (Info)
Bedeutungen:
- Recht: die gewaltsame Wegnahme und widerrechtliche Aneignung von Kirchengut
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Raub sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
- Kirchendiebstahl
Oberbegriffe:
- Raub; Sakrileg
Beispiele:
- Kirchenraub wird in Deutschland und Österreich als erschwerter Diebstahl geahndet.
Übersetzungen
Recht: die gewaltsame Wegnahme und widerrechtliche Aneignung von Kirchengut
- Wikipedia-Artikel „Kirchenraub“
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 2093, Eintrag „Kirchenraub“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchenraub“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kirchenraub“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kirchenraub“