Konskription

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Konskription (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Konskription die Konskriptionen
Genitiv der Konskription der Konskriptionen
Dativ der Konskription den Konskriptionen
Akkusativ die Konskription die Konskriptionen

Worttrennung:

Kon·skrip·ti·on, Plural: Kon·skrip·ti·o·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Konskription (Info)
Reime: -oːn

Bedeutungen:

übersichtliche, umfassende Erfassung der Gebäude einer Ortschaft
Aufforderung, mit der Waffe sein Land zu verteidigen

Sinnverwandte Wörter:

Häusernummerierung

Beispiele:

„Als durch die rege Bautätigkeit die Häusernummerierung unübersichtlich geworden war, erhielt die Stadt am 31. Juli 1795 aus Gründen einer Verbesserung der Konskription, aber auch im Einvernehmen mit den Erfordernissen des Grundbuchs- und Steueramts die Weisung, in der Stadt und in sämtlichen magistratischen Vorstädten eine neue Durchnummerierung vorzubereiten .“[1]
„Dabei stellten schon die Zählvorschriften über die "Seelenbeschreibung" von 1770 und die folgenden statistischen Vorschriften, insbesondere das Volkszählungsgesetz RGBl. Nr. 67/1869 zur Abgrenzung des unscharfen Ortschaftsbegriffes auf ein formales Kriterium, nämlich die gemeinsame, zusammengehörige Numerierung (Konskription) ab.“[2]
„Die Zahl der Häuser betrug nach der Konskription vom Jahre 1787 in Siebenbürgen 255, 106, seither ist keine weitere Zählung vorgenommen worden.“[3]

Wortbildungen:

Konskriptionsnummer, Konskriptionsortschaft

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Konskription
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Konskription
Duden online „Konskription
ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)

Quellen:

  1. Wien Geschichte Wiki: „Häusernummerierung“ (Stabilversion)
  2. Spruch des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. März 1991
  3. Österreichische Blätter für Literatur und Kunst. Nr. 2, III. Jahrgang, Wien 1846, Seite 475 (Zitiert nach Google Books)