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Worttrennung:
- Kriegs·schuld·pa·ra·graph, Plural: Kriegs·schuld·pa·ra·gra·phen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kriegsschuldparagraph (Info)
Bedeutungen:
- Artikel 231 des Versailler Vertrages, der besagt, dass Deutschland und seine Verbündeten die Verantwortung für den Ersten Weltkrieg tragen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kriegsschuld und Paragraph
Synonyme:
- Kriegsschuldartikel
Oberbegriffe:
- Paragraph
Beispiele:
- „Die heiße Erörterung der Kriegsschuldfrage, die Belastung des deutschen Volkes durch den Kriegsschuldparagraphen veranlaßte die deutsche Regierung zu einer umfassenden Dokumentation der deutschen Politik des Kaiserreiches.“[1]
- „Barnes besuchte Deutschland 1926 für eine Vortragsreise und fand dort für sein Bestreiten der deutschen Kriegsschuld und seine Forderung, die „Schande“ des Kriegsschuldparagraphen im Versailler Vertrag aufzuheben, begeisterte Zustimmung.“[2]
- „Der Kriegsschuldparagraph bewirkte, daß der Erste Weltkrieg in Deutschland vorzugsweise unter dem Gesichtspunkt seiner Vorgeschichte betrachtet wurde.“[3]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriegsschuldparagraph“
Quellen:
- ↑ Georg Franz-Willing: Kriegsschuldfrage der beiden Weltkriege. Kultur- und Zeitgeschichte, Rosenheim 1992, ISBN 3920722086 , Seite 82.
- ↑ Wikipedia-Artikel „Geschichtsrevisionismus“
- ↑ Alfred Heuss: Gesammelte Schriften in 3 Bänden. 3, Franz Steiner, Stuttgart 1995 , Seite 2001.