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Ladeninhaber (Deutsch)
Worttrennung:
- La·den·in·ha·ber, Plural: La·den·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele:
Ladeninhaber (Info)
Bedeutungen:
- Person, die ein Geschäft besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Laden und Inhaber
Weibliche Wortformen:
- Ladeninhaberin
Oberbegriffe:
- Inhaber
Beispiele:
- „Einige der Ladeninhaber weigerten sich, Juden zu beliefern, wie der SD am 29. September aus Köln berichtete, bis man ihnen mitteilte, daß sie dadurch keine Nachteile erleiden würden.“
Übersetzungen
Person, die ein Geschäft besitzt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ladeninhaber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ladeninhaber“
- Duden online „Ladeninhaber“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Ladeninhaber“
Quellen:
- ↑ Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Die Jahre der Vernichtung 1939 — 1945. 2, C.H. Beck, München 2006 (Originaltitel: Nazi Germany and the Jews, übersetzt von Martin Pfeiffer), ISBN 3406549667 , Seite 74.