Inhaber

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Inhaber gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Inhaber, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Inhaber in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Inhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes Inhaber wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonInhaber und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Inhaber (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Inhaber die Inhaber
Genitiv des Inhabers der Inhaber
Dativ dem Inhaber den Inhabern
Akkusativ den Inhaber die Inhaber

Worttrennung:

In·ha·ber, Plural: In·ha·ber

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Inhaber (Info)

Bedeutungen:

umgangssprachlich: jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
Träger eines bestimmten Titels
Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht

Abkürzungen:

Inh.

Herkunft:

belegt seit dem 14. Jahrhundert; Ableitung vom Stamm des Verbs innehaben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (plus Kürzung von inne zu in)[1]

Synonyme:

umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
Träger

Gegenwörter:

Eigentümer

Weibliche Wortformen:

Inhaberin

Oberbegriffe:

Mann

Unterbegriffe:

Aktieninhaber, Alleininhaber, Amtsinhaber, Anteilsinhaber, Betriebsinhaber, Bordellinhaber, Büroinhaber, Daten-Inhaber, Depotinhaber, Firmeninhaber, Funktionsinhaber, Geschäftsinhaber, Hotelinhaber, Karteninhaber, Konteninhaber, Kontoinhaber, Konzessionsinhaber, Kreditkarteninhaber, Ladeninhaber, Lehrstuhlinhaber, Lizenzinhaber, Medieninhaber, Mitinhaber, Monopolinhaber, Passinhaber, Patentinhaber, Posteninhaber, Rekordinhaber, Sichtkarteninhaber, Sitzplatzinhaber, Stelleninhaber, Unternehmensinhaber, Weltrekordinhaber, Wohnungsinhaber, Zeitkarteninhaber

Beispiele:

Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
„Die Inhaber vermieteten ihren Gasthof seit vielen Jahren an Vereine, die nicht unbedingt große öffentliche Präsenz anstrebten.“[2]
„Auch zu Inhabern des grünen Turbans kamen wir.“[3]
„Ein zweiter Glücksfall sind Herr und Frau Gleumann, die Inhaber der Klenziner Mühle.“[4]
Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.

Wortbildungen:

Inhaberschaft, Inhaberschuldverschreibung, Inhaberwechsel, Inhaberwertpapier

Übersetzungen

The Free Dictionary „Inhaber
Wikipedia-Artikel „Inhaber
Duden online „Inhaber
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaber
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalInhaber
Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage 2010, § 3, Rdnr. 4

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Inhaber“.
  2. Wladimir Kaminer: Ausgerechnet Deutschland. Geschichten unserer neuen Nachbarn. Goldmann, München 2018, ISBN 978-3-442-48701-1, Seite 149.
  3. Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 188. Norwegisches Original 1903.
  4. Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6, Seite 161. Erstauflage 1988.