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Inhaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Inhaberin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- In·ha·be·rin, Plural: In·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Inhaberin (Info)
Bedeutungen:
- umgangssprachlich, unjuristischer Sprachgebrauch: weibliche Person, die eine bestimmte Sache besitzt
- Trägerin eines bestimmten Titels
- Deutschland, Privatrecht: diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht
Abkürzungen:
- Inh.
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Inhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- umgangssprachlich: Besitzerin, Eigentümerin
- Trägerin
Männliche Wortformen:
- Inhaber
Oberbegriffe:
- Person
Unterbegriffe:
- Aktieninhaberin, Alleininhaberin, Betriebsinhaber, Bordellinhaberin, Büroinhaberin, Daten-Inhaberin, Depotinhaberin, Firmeninhaberin, Funktionsinhaberin, Geschäftsinhaberin, Hotelinhaberin, Karteninhaberin, Konteninhaberin, Kontoinhaberin, Konzessionsinhaberin, Kreditkarteninhaberin, Ladeninhaberin, Lizenzinhaber, Medieninhaberin, Mitinhaberin, Monopolinhaberin, Passinhaberin, Patentinhaberin, Sichtkarteninhaberin, Sitzplatzinhaberin, Stelleninhaberin, Unternehmensinhaberin, Wohnungsinhaberin, Zeitkarteninhaberin
- Amtsinhaberin, Lehrstuhlinhaber, Posteninhaberin, Rekordinhaberin, Weltrekordinhaber
Beispiele:
- Die Inhaberin der Weinstube begrüßte die Gäste.
- „Ich erschrak, als mich plötzlich die Inhaberin des Waschsalons, Frau Flink, ansprach: sie mußte in ihrem weißen Kittel über die Straße gekommen sein, aber ich hatte sie nicht gesehen.“[1]
- Die neue Inhaberin des Europarekords gab eine Pressekonferenz.
- Die Inhaberin einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.
Übersetzungen
Trägerin eines bestimmten Titels
Deutschland, Privatrecht: diejenige, der ein Recht oder eine Forderung zusteht
- The Free Dictionary „Inhaberin“
- Duden online „Inhaberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Inhaberin“
Quellen:
- ↑ Heinrich Böll: Das Brot der frühen Jahre. Erzählung. Ullstein, Frankfurt/Main 1963, Seite 60.