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Wohnungsinhaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Woh·nungs·in·ha·be·rin, Plural: Woh·nungs·in·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wohnungsinhaberin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wohnungsinhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Wohnungsinhaber
Oberbegriffe:
- Inhaberin
Beispiele:
- Man hatte die Wohnungsinhaberin seit einer Woche nicht mehr gesehen.
Übersetzungen
weibliche Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Wohnungsinhaberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsinhaberin“
- Duden online „Wohnungsinhaberin“