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Wohnungsinhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Wohnungsinhaber und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Woh·nungs·in·ha·ber, Plural: Woh·nungs·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wohnungsinhaber (Info)
Bedeutungen:
- Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
Weibliche Wortformen:
- Wohnungsinhaberin
Oberbegriffe:
- Person
Beispiele:
- „Das Wohnungsblatt ist vom Eigentümer des Gebäudes oder von seinem Bevollmächtigten auszufüllen, wenn die begründete Vermutung besteht, dass ein Wohnungsinhaber nicht vorhanden oder nicht erreichbar ist.“[1]
Übersetzungen
Person, welche die Verfügungsgewalt über eine Wohnung hat
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Wohnungsinhaber“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wohnungsinhaber“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Wohnungsinhaber“
- Duden online „Wohnungsinhaber“
Quellen: