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Geschäftsinhaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·schäfts·in·ha·be·rin, Plural: Ge·schäfts·in·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Geschäftsinhaberin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die ein Unternehmen, einen Betrieb besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Geschäftsinhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Entrepreneurin, Firmeninhaberin, Unternehmensinhaberin, Unternehmensleiterin, Unternehmerin
Männliche Wortformen:
- Geschäftsinhaber
Beispiele:
- „Die Geschäftsinhaberin verriet ihm einmal, dass sie in solchen Momenten astronomische Fantasiepreise aufrief, die jedes Mal anstandslos bezahlt wurden.“[1]
- „Diese Entwicklung in Kombination mit der erläuterten Veränderung der Positionierung wird seitens der Geschäftsinhaberin als kritisch und als nicht anstrebenswert betrachtet.“[2]
Übersetzungen
weibliche Person, die ein Unternehmen, einen Betrieb besitzt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Geschäftsinhaberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Geschäftsinhaberin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Geschäftsinhaberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschäftsinhaberin“
- Duden online „Geschäftsinhaberin“
Quellen: