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Geschäftsinhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Geschäftsinhaber und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ge·schäfts·in·ha·ber, Plural: Ge·schäfts·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Geschäftsinhaber (Info)
Bedeutungen:
- Person, die ein Unternehmen, einen Betrieb besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Geschäft und Inhaber sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- Entrepreneur, Firmeninhaber, Unternehmensinhaber, Unternehmensleiter, Unternehmer
Weibliche Wortformen:
- Geschäftsinhaberin
Beispiele:
- „Der unschlüssige Geschäftsinhaber hatte keine Ahnung von Kirgisistan und wusste auch nicht wo es eine Vertretung gab.“[1]
- „In vielen Fällen kauft der Geschäftsinhaber Werbeflächen auf diesen websites, die Bannerwerbung kann jedoch auch als Teil einer Austausch- oder affiliate Marketingkampagne platziert werden.“[2]
Übersetzungen
Person, die ein Unternehmen, einen Betrieb besitzt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Geschäftsinhaber“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschäftsinhaber“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Geschäftsinhaber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Geschäftsinhaber“
- The Free Dictionary „Geschäftsinhaber“
- Duden online „Geschäftsinhaber“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Geschäftsinhaber“
Quellen: