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Eigentümerin (Deutsch)
Worttrennung:
- Ei·gen·tü·me·rin, Plural: Ei·gen·tü·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Eigentümerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche (natürliche oder juristische) Person, welche die rechtliche Herrschaft über etwas hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- umgangssprachlich: Besitzerin (eigentlich falsch; siehe Definition Besitzerin)
Sinnverwandte Wörter:
- Eignerin
Gegenwörter:
- juristisch: Besitzerin
Männliche Wortformen:
- Eigentümer
Unterbegriffe:
- allgemein: Alleineigentümerin, Alteigentümerin, Hälfteeigentümerin, Miteigentümerin, Teileigentümerin
- Firmeneigentümerin, Gemeindeeigentümerin, Geschäftseigentümerin, Informationseigentümerin, Schiffseigentümerin, Wohnungseigentümerin
Beispiele:
- Als Eigentümerin hat man sowohl Rechte als auch Pflichten.
- „Bis vor kurzem stand hier eine kleine Jugendstilvilla, doch die Eigentümerin hat das Grundstück verkauft.“
- „Die Stadt ist 1937 Eigentümerin geworden.“
- „Deren Eigentümerin, die ehrgeizige Zufa Lässig, sitzt ebenfalls auf ihrer Terrasse und freut sich nicht.“
Übersetzungen
weibliche Person, die die rechtliche Herrschaft über etwas hat
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigentümerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eigentümerin“
- Duden online „Eigentümerin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Eigentümerin“
Quellen: