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Eignerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Eignerin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Eig·ne·rin, Plural: Eig·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Eignerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
- weibliche Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Eigner
Unterbegriffe:
- Anteilseignerin
- Bootseignerin, Schiffseignerin
Beispiele:
- Marianne ist Eignerin einer Baufirma.
- „Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“[1]
- Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.
Übersetzungen
weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eignerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eignerin“
- Duden online „Eignerin“
Quellen:
- ↑ James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 195.