Anteilseignerin

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Anteilseignerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Anteilseignerin die Anteilseignerinnen
Genitiv der Anteilseignerin der Anteilseignerinnen
Dativ der Anteilseignerin den Anteilseignerinnen
Akkusativ die Anteilseignerin die Anteilseignerinnen

Worttrennung:

An·teils·eig·ne·rin, Plural: An·teils·eig·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Anteilseignerin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person oder Firma/Institution, die einen Anteil von etwas besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anteilseigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Anteilsinhaberin, Mitbesitzerin

Männliche Wortformen:

Anteilseigner

Beispiele:

„Ein wenig erschöpft ist die Chefredakteurin schon, schließlich ist sie Anfang August plötzlich auch noch Verlagsleiterin und alleinige Anteilseignerin der Econy GmbH geworden.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilseignerin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anteilseignerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnteilseignerin
Duden online „Anteilseignerin“ mit Verweis auf Duden online „Anteilseigner

Quellen:

  1. Meike Dülffer: Verrückte mit Bodenkontakt. In: Berliner Zeitung, 22. September 1998 (zitiert nach DWDS).