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Worttrennung:
- An·teils·eig·ne·rin, Plural: An·teils·eig·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anteilseignerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person oder Firma/Institution, die einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anteilseigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Anteilsinhaberin, Mitbesitzerin
Männliche Wortformen:
- Anteilseigner
Beispiele:
- „Ein wenig erschöpft ist die Chefredakteurin schon, schließlich ist sie Anfang August plötzlich auch noch Verlagsleiterin und alleinige Anteilseignerin der Econy GmbH geworden.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person oder Firma/Institution, die einen Anteil von etwas besitzt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilseignerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Anteilseignerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anteilseignerin“
- Duden online „Anteilseignerin“ mit Verweis auf Duden online „Anteilseigner“
Quellen:
- ↑ Meike Dülffer: Verrückte mit Bodenkontakt. In: Berliner Zeitung, 22. September 1998 (zitiert nach DWDS).