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Worttrennung:
- An·teils·eig·ner, Plural: An·teils·eig·ner
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anteilseigner (Info)
Bedeutungen:
- jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Eigner
Synonyme:
- Anteilsinhaber, Mitbesitzer
Weibliche Wortformen:
- Anteilseignerin
Unterbegriffe:
- Aktieninhaber, Aktionär, Gesellschafter
Beispiele:
- „Doch ohne die Unterstützung anderer großer Anteilseigner wird die Beratungsgesellschaft, die nur 0,5 Prozent des Aktienkapitals der Bank vertritt, lediglich ein Signal setzen können.“[1]
Übersetzungen
jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Anteilseigner“, Seite 207.
- Wikipedia-Artikel „Anteilseigner“
- Duden online „Anteilseigner“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilseigner“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anteilseigner“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilseigner“ auf wissen.de
- The Free Dictionary „Anteilseigner“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Anteilseigner“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anteilseigner“
Quellen: