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Worttrennung:
- Eig·ner, Plural: Eig·ner
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Eigner (Info)
Bedeutungen:
- Person, die Eigentümer von etwas ist
- Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt
Herkunft:
- mittelniederdeutsch ēgenēre, ēgener, hochdeutsch seit dem 17. Jahrhundert[1]
Weibliche Wortformen:
- Eignerin
Unterbegriffe:
- Anteilseigner, Hofeigner
- Bootseigner, Schiffseigner
Beispiele:
- Manfred ist Eigner eines großen Konzerns.
- „Die Eigner des Restaurants setzen sich zu uns, Michelle zuerst, sie kommt mit einem netten Lächeln herüber.“[2]
- „Die Eigner des Schiffes betrachteten die Todesfälle und die Tatsache, dass das Leben so vieler Menschen zerstört wurde, als normale Begleiterscheinung eines zugegebenermaßen schmutzigen Geschäfts.“[3]
Übersetzungen
Person, die Eigentümer von etwas ist
- Wikipedia-Artikel „Eigner“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eigner“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eigner“
- The Free Dictionary „Eigner“
- Duden online „Eigner“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4 , Stichwort „eignen“.
- ↑ James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 86.
- ↑ Robert Harms: Das Sklavenschiff. Eine Reise in die Welt des Sklavenhandels. C. Bertelsmann Verlag, ohne Ort 2004, ISBN 3-570-00277-2, Seite 10.