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Worttrennung:
- Ge·sell·schaf·ter, Plural: Ge·sell·schaf·ter
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gesellschafter (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer einer Gesellschaft (eines Unternehmens)
- Person, die in der Gesellschaft gut ankommt und sich gut in Gesellschaft verhält und meistens als angenehmer und unterhaltsamer Gesprächspartner geschätzt wird
- verhüllend: Mann, der sich (gegen Bezahlung) als Liebhaber oder Begleiter einer Frau anbietet
Mehrere Bedeutungen fehlen noch.
Weibliche Wortformen:
- Gesellschafterin
Unterbegriffe:
- Hauptgesellschafter, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter, stiller Gesellschafter
Beispiele:
- „Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt, besitzt somit die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.“[1]
- „Ein gesprächiger Gesellschafter war er nicht.“[2]
Wortbildungen:
- Gesellschafterversammlung
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Gesellschafter“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gesellschafter“
- The Free Dictionary „Gesellschafter“
- Duden online „Gesellschafter“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesellschafter“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesellschafter“
Quellen: