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Gesellschafterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·sell·schaf·te·rin, Plural: Ge·sell·schaf·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gesellschafterin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einer anderen Gesellschaft leistet
- Wirtschaft: Eigentümerin bzw. Miteigentümerin einer Gesellschaft
Männliche Wortformen:
- Gesellschafter
Beispiele:
- „Pierre erinnerte sich, dass die Prinzessin immer Gesellschafterinnen um sich gehabt hatte, wusste aber nicht, wer und von welcher Art diese Gesellschafterinnen gewesen waren, und konnte sich dessen auch nicht erinnern.“[1]
- „Ich schrieb ihr daher über diesen Punkt abermals und erklärte ihr, warum sie sich damit begnügen müsse, die junge Dame als Gräfin zu behandeln, und schloß mit der Ankündigung, daß wir mit der Gesellschafterin der jungen Lascaris am Montag der Karwoche bei ihr ankommen würden.“[2]
Übersetzungen
weibliche Person, die einer anderen Gesellschaft leistet
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Gesellschafterin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesellschafterin“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gesellschafterin“
- The Free Dictionary „Gesellschafterin“
- Duden online „Gesellschafterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesellschafterin“
Quellen:
- ↑ Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1971 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 1441 . Russische Urfassung 1867.
- ↑ Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band VIII. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 57.