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Anteilsinhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Anteilsinhaber und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- An·teils·in·ha·ber, Plural: An·teils·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Anteilsinhaber (Info)
Bedeutungen:
- jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Anteil, Fugenelement -s und Inhaber
Synonyme:
- Anteilseigner, Mitbesitzer
Weibliche Wortformen:
- Anteilsinhaberin
Oberbegriffe:
- Inhaber
Beispiele:
- „Wenn der Vermögensvorteil allen Aktionären anteilig zukommt, ist das der ex ante erteilten Einwilligung durch sämtliche Anteilsinhaber gleichzuhalten.“[1]
Übersetzungen
jemand, der einen Anteil von etwas besitzt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Anteilsinhaber“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anteilsinhaber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Anteilsinhaber“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anteilsinhaber“
Quellen:
- ↑ Georg Schima: Das Unbehagen an der Untreue. In: Der Standard digital. 4. Februar 2014 (URL, abgerufen am 28. Februar 2023) .