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Worttrennung:
- Schiffs·eig·ne·rin, Plural: Schiffs·eig·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Schiffseignerin (Info)
Bedeutungen:
- Eignerin eines Schiffes
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Schiffseigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Reederin, Schiffsbesitzerin, Schiffseigentümerin
Männliche Wortformen:
- Schiffseigner
Oberbegriffe:
- Eignerin
Beispiele:
- Bei der Schiffstaufe war auch die Schiffseignerin anwesend.
- „Während wir einerseits erfahren, was den wortkargen Schiffergehilfen mit der unbekannten Toten verband, werden wir andererseits Zeuge, wie er (zunächst) mit der verheirateten Schiffseignerin eine Affäre beginnt.“[1]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Schiffseignerin“, Seite 940.
- Duden online „Schiffseignerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schiffseignerin“
Quellen:
- ↑ Isabella Reicher: "Young Adam": Sündenfall in trübem Wasser. In: Der Standard digital. 20. Juli 2005 (URL, abgerufen am 25. April 2021) .