Privatrecht

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Privatrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Privatrecht die Privatrechte
Genitiv des Privatrechtes
des Privatrechts
der Privatrechte
Dativ dem Privatrecht den Privatrechten
Akkusativ das Privatrecht die Privatrechte

Worttrennung:

Pri·vat·recht, Plural: Pri·vat·rech·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Privatrecht (Info)

Bedeutungen:

Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern (allgemeiner: zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts) gelten
einem Einzelnen zustehendes Recht

Abkürzungen:

bisweilen fachsprachlich: PR

Herkunft:

Entlehnung aus dem lateinischen ius privatum (Recht des einzelnen und seiner Familie) im Gegensatz zum ius publicum (Recht des Staates); dem Staatsverband (res publica, civitas) wurde der Hausverband (familia) gegenübergestellt: publicum ius est quod statum rei Romanae spectat, privatum quod ad singulorum utilitatem (Ulpian, D. 1, 1, 1, 2 = Inst. 1, 1, 4).[1]

Synonyme:

privates Recht

Gegenwörter:

Öffentliches Recht

Oberbegriffe:

Recht

Unterbegriffe:

Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht / Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Beispiele:

„Die kontinental-europäische Rechtslehre pflegt alles Recht in öffentliches Recht und Privatrecht einzuteilen. Unter öffentlichem Recht versteht sie alles Recht, das die Verhältnisse der Rechtsgemeinschaften … als Träger einer hoheitlichen Gewalt regelt, der der einzelne untergeordnet ist. Das Privatrecht dagegen regelt die Rechtsverhältnisse, in denen sich die einzelnen Personen auf gleicher Ebene gegenüberstehen, also ohne Hoheitsgewalt des einen über den anderen.“[1]
„Das Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen zueinander auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung und Selbstbestimmung (‚Privatautonomie‘) regelt.“[2]
Er bat seinem Chef darum, seine Privatrechte nicht zu verletzen.

Wortbildungen:

Internationales Privatrecht, Privatrechtler, Privatrechtsvergleichung, Sonderprivatrecht, Verwaltungsprivatrecht

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Privatrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatrecht
Duden online „Privatrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPrivatrecht
The Free Dictionary „Privatrecht

Quellen:

  1. 1,0 1,1 Max Kaser: Römisches Privatrecht, 15. Auflage, München, 1989, § 3 II = S. 27.
  2. Karl Larenz: Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 7. Auflage, München, 1989, § 1 I a) = S. 1.