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Worttrennung:
- Pri·vat·recht, Plural: Pri·vat·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Privatrecht (Info)
Bedeutungen:
- Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern (allgemeiner: zwischen Rechtssubjekten des Privatrechts) gelten
- einem Einzelnen zustehendes Recht
Abkürzungen:
- bisweilen fachsprachlich: PR
Herkunft:
- Entlehnung aus dem lateinischen ius privatum (Recht des einzelnen und seiner Familie) im Gegensatz zum ius publicum (Recht des Staates); dem Staatsverband (res publica, civitas) wurde der Hausverband (familia) gegenübergestellt: publicum ius est quod statum rei Romanae spectat, privatum quod ad singulorum utilitatem (Ulpian, D. 1, 1, 1, 2 = Inst. 1, 1, 4).[1]
Synonyme:
- privates Recht
Gegenwörter:
- Öffentliches Recht
Oberbegriffe:
- Recht
Unterbegriffe:
- Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht / Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Beispiele:
- „Die kontinental-europäische Rechtslehre pflegt alles Recht in öffentliches Recht und Privatrecht einzuteilen. Unter öffentlichem Recht versteht sie alles Recht, das die Verhältnisse der Rechtsgemeinschaften … als Träger einer hoheitlichen Gewalt regelt, der der einzelne untergeordnet ist. Das Privatrecht dagegen regelt die Rechtsverhältnisse, in denen sich die einzelnen Personen auf gleicher Ebene gegenüberstehen, also ohne Hoheitsgewalt des einen über den anderen.“[1]
- „Das Privatrecht ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der die Beziehungen der einzelnen zueinander auf der Grundlage ihrer Gleichberechtigung und Selbstbestimmung (‚Privatautonomie‘) regelt.“[2]
- Er bat seinem Chef darum, seine Privatrechte nicht zu verletzen.
Wortbildungen:
- Internationales Privatrecht, Privatrechtler, Privatrechtsvergleichung, Sonderprivatrecht, Verwaltungsprivatrecht
Übersetzungen
einem Einzelnen zustehendes Recht
- Wikipedia-Artikel „Privatrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Privatrecht“
- Duden online „Privatrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Privatrecht“
- The Free Dictionary „Privatrecht“
Quellen:
- ↑ 1,0 1,1 Max Kaser: Römisches Privatrecht, 15. Auflage, München, 1989, § 3 II = S. 27.
- ↑ Karl Larenz: Allgemeiner Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts, 7. Auflage, München, 1989, § 1 I a) = S. 1.