Mitinhaberin

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Mitinhaberin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Mitinhaberin die Mitinhaberinnen
Genitiv der Mitinhaberin der Mitinhaberinnen
Dativ der Mitinhaberin den Mitinhaberinnen
Akkusativ die Mitinhaberin die Mitinhaberinnen

Worttrennung:

Mit·in·ha·be·rin, Plural: Mit·in·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Mitinhaberin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, der zusammen mit mindestens einer weiteren Person etwas gehört

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Mitinhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Miteigentümerin

Männliche Wortformen:

Mitinhaber

Oberbegriffe:

Inhaberin

Beispiele:

„Selbst Frauen wie die Kurfürstin Margarete die Wittwe Friedrichs II und Katarina die Wittwe des Kurfürsten Ernst waren Mitinhaberinnen des Münzwesens.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitinhaberin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMitinhaberin
The Free Dictionary „Mitinhaberin
Duden online „Mitinhaberin
PONS – Deutsche Rechtschreibung „Mitinhaber

Quellen:

  1. Woldemar von Seidlitz: Die Kunst in Dresden vom Mittelalter bis zur Neuzeit. Erstes Buch 1464–1541. Kommissionsverlag der Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1920. Seite 17