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Aktieninhaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ak·ti·en·in·ha·be·rin, Plural: Ak·ti·en·in·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Aktieninhaberin (Info), Aktieninhaberin (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die Aktien besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Aktieninhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Aktienbesitzerin, Aktionärin
Männliche Wortformen:
- Aktieninhaber
Oberbegriffe:
- Inhaberin
Beispiele:
- Alle Aktieninhaberinnen sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.
Übersetzungen
weibliche Person, die Aktien besitzt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Aktieninhaberin“, Seite 186.
- Duden online „Aktieninhaberin“