Aktieninhaberin

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Aktieninhaberin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Aktieninhaberin die Aktieninhaberinnen
Genitiv der Aktieninhaberin der Aktieninhaberinnen
Dativ der Aktieninhaberin den Aktieninhaberinnen
Akkusativ die Aktieninhaberin die Aktieninhaberinnen

Worttrennung:

Ak·ti·en·in·ha·be·rin, Plural: Ak·ti·en·in·ha·be·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Aktieninhaberin (Info), Lautsprecherbild Aktieninhaberin (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die Aktien besitzt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Aktieninhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

Aktienbesitzerin, Aktionärin

Männliche Wortformen:

Aktieninhaber

Oberbegriffe:

Inhaberin

Beispiele:

Alle Aktieninhaberinnen sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Aktieninhaberin“, Seite 186.
Duden online „Aktieninhaberin