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Amtsinhaberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Amts·in·ha·be·rin, Plural: Amts·in·ha·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Amtsinhaberin (Info)
Bedeutungen:
- Inhaberin eines öffentlichen Amtes
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Amtsinhaber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Amtsträgerin
Männliche Wortformen:
- Amtsinhaber
Oberbegriffe:
- Inhaberin
Beispiele:
- Die Amtsinhaberin war nicht zum Rücktritt bereit.
- „Eines ist allerdings nicht geplant: scharfe Angriffe auf die Amtsinhaberin.“[1]
Übersetzungen
Inhaberin eines öffentlichen Amtes
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Amtsinhaberin“, Seite 197.
- Duden online „Amtsinhaberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Amtsinhaberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Amtsinhaberin“
Quellen:
- ↑ Andreas Hoidn-Borchers: Schluss mit frustig. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017 , Seite 86-89, Zitat Seite 88.