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Kontoinhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Kontoinhaber und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Kon·to·in·ha·ber, Plural: Kon·to·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kontoinhaber (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Inhaber eines Kontos
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Konto und Inhaber
Weibliche Wortformen:
- Kontoinhaberin
Oberbegriffe:
- Inhaber
Beispiele:
- „Bei Netflix ist es erlaubt, sich den Netflix-Account mit dem Kontoinhaber zu teilen, wenn dieser mit im selben Haushalt lebt.“[1]
Übersetzungen
Wirtschaft: Inhaber eines Kontos
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Kontoinhaber“, Seite 642.
- Duden online „Kontoinhaber“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kontoinhaber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kontoinhaber“
- The Free Dictionary „Kontoinhaber“
Quellen: