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Alleininhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Al·lein·in·ha·ber, Plural: Al·lein·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- (männliche☆) Person, die das ungeteilte (alleinige) Eigentum an einer Sache oder einem Unternehmen hat
Herkunft:
- Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adjektiv allein und dem Substantiv Inhaber
Synonyme:
- Alleineigentümer
Weibliche Wortformen:
- Alleininhaberin
Oberbegriffe:
- Inhaber
Beispiele:
- „Max Lang dagegen übernahm in Paris als Alleininhaber den Studiobetrieb.“[1]
Übersetzungen
männliche Person, die das alleinige Eigentum an einer Sache oder einem Unternehmen hat
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Alleininhaber“, Seite 190.
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Alleininhaber“
- Duden online „Alleininhaber“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Alleininhaber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Alleininhaber“
- The Free Dictionary „Alleininhaber“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Alleininhaber“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Alleininhaber“
Quellen:
- ↑ Peter Urbanek: Mode macht mobil. In: Der Standard digital. 19. Oktober 2019 (URL, abgerufen am 30. Juni 2024) .