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Worttrennung:
- Land·buch, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Landbuch (Info)
- Reime: -antbuːx
Bedeutungen:
- von Kaiser Karl IV. in Auftrag gegebenes und 1375 fertiggestelltes Verzeichnis über alle landesherrlichen Einkünfte und Besitzungen
Beispiele:
- „Das Landbuch der Mark von 1375 führt unter den Gerichtsbarkeiten an zweiter Stelle auf: Das Gericht der Vögte, zuständig für Schuldsachen .“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Landbuch“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Landbuch“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Landbuch“
- Annette Zwahr, Helga Weck (Herausgeber): BI Universallexikon: in 5 Bd. 1. Auflage. Bd. 3., Inte-Moti, Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, ISBN 3-323-00024-2 , Seite 261.
Quellen:
- ↑ Johannes Schultze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft. In: Reinhold Olesch/Walter Schlesinger/Ludwig Erich Schmitt (Herausgeber): Mitteldeutsche Forschungen. 1. Auflage. Bd. 8, Böhlau Verlag, Köln/Graz 1956 , Seite 146.