Landesgericht

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Landesgericht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Landesgericht die Landesgerichte
Genitiv des Landesgerichtes
des Landesgerichts
der Landesgerichte
Dativ dem Landesgericht
dem Landesgerichte
den Landesgerichten
Akkusativ das Landesgericht die Landesgerichte

Worttrennung:

Lan·des·ge·richt, Plural: Lan·des·ge·rich·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Landesgericht (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: Gericht in der Trägerschaft der Länder
Österreich: Gerichtshof erster Instanz

Abkürzungen:

LG

Unterbegriffe:

Landesarbeitsgericht, Oberlandesgericht
Straflandesgericht

Beispiele:

Das Finanzgericht in Hamburg urteilt als oberes Landesgericht in erster Instanz.
„Wird im Ermittlungsverfahren erstmals das Landesgericht befasst, so ist von diesem ein Handakt nach GeoForm. 80 und 81 anzulegen und zu führen.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Landesgericht (Deutschland)
Wikipedia-Artikel „Gerichtsorganisation in Österreich
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Landesgericht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Landesgericht
Duden online „Landesgericht

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: Landgerichtes, niederschlagt