Oberlandesgericht

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Oberlandesgericht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Oberlandesgericht die Oberlandesgerichte
Genitiv des Oberlandesgerichts
des Oberlandesgerichtes
der Oberlandesgerichte
Dativ dem Oberlandesgericht den Oberlandesgerichten
Akkusativ das Oberlandesgericht die Oberlandesgerichte

Worttrennung:

Ober·lan·des·ge·richt, Plural: Ober·lan·des·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Oberlandesgericht (Info)

Bedeutungen:

Deutschland: zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof angeordnetes Gericht
Österreich: Gerichtshof zweiter Instanz

Gegenwörter:

Amtsgericht, Landgericht, Bundesgerichtshof

Oberbegriffe:

Gericht

Beispiele:

Das Oberlandesgericht kann Urteile vom Amtsgericht aufheben.
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart darf man beim Autofahren ein Handy, wenn es mit einer Freisprecheinrichtung verbunden ist, auch ans Ohr halten.
„Die Akten werden dem Oberlandesgericht Graz zurückgestellt.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Oberlandesgericht
Wikipedia-Artikel „Gerichtsorganisation in Österreich
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oberlandesgericht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalOberlandesgericht

Quellen: