Leistungsablauf

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Leistungsablauf (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Leistungsablauf die Leistungsabläufe
Genitiv des Leistungsablaufs
des Leistungsablaufes
der Leistungsabläufe
Dativ dem Leistungsablauf den Leistungsabläufen
Akkusativ den Leistungsablauf die Leistungsabläufe

Worttrennung:

Leis·tungs·ab·lauf, Plural: Leis·tungs·ab·läu·fe

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Leistungsablauf (Info)

Bedeutungen:

Ablauf/Abfolge von z.B. entgeltlich zu bezahlenden Leistungen, Ablauf der Leistungserbringung
Ende/Ablauf einer Periode mit Leistungsanspruch oder Leistungszusage

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Leistung, dem Fugenelement -s- und dem Substantiv Ablauf

Synonyme:

Leistungsende

Sinnverwandte Wörter:

Leistungsdauer

Beispiele:

"Bezieht der Versicherte am Tag der Vollendung des 65. Lebensjahres Krankengeld, endet der Anspruch mit dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit, spätestens mit dem Leistungsablauf nach § 48 Abs . 1 SGB V."[1]
"Eine Rückforderung nach Leistungsablauf ist nur in wenigen Fällen zu realisieren."[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

Leistungsablauf am (Datum)

Übersetzungen

Hans-Jürgen Schröter: Familienforschung-Transskription-Stammbaummalerei / Leistungsablauf. Abgerufen am 24. Dezember 2023.
Sven Laage: Laage Heizungstechnik-Sanitärtechnik-Kanaltechnik / Haustechnik. Abgerufen am 24. Dezember 2023.
Carsten Hüttich: wandwerk – Planung und Restaurierung an Architektur und musealen Objekten. Abgerufen am 25. Dezember 2023.
Mehr Architektur. Abgerufen am 25. Dezember 2023.
Gemeinsam lösen wir den Gordischen Knoten mit Ihrem Mandanten und wandeln diesen in einen sinnvollen Kreislauf um. Abgerufen am 25. Dezember 2023.
/Leistungsablauf. Abgerufen am 25. Dezember 2023.
Möglicher Leistungsablauf / Innovation, Digitalisierung, Technologie. Abgerufen am 25. Dezember 2023.
GKV-Spitzenverband: Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV – Beispiele zum fachlichen Inhalt in der ab 01.01.2023 an geltenden Fassung / Version 11.0. Abgerufen am 24. Dezember 2023.
AOK-Bundesverband GbR, Berlin / Knappschaft, Bochum / Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin: Gemeinsame Verlautbarung zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld nach § 48 SGBV vom 26.09.2012. Abgerufen am 24. Dezember 2023.
Norbert Finkenbusch: Sozialrecht Norbert Finkenbusch / Krankengeld-Der Anspruch ist zeitlich befristet. Abgerufen am 24. Dezember 2023.
Kerstin Paaris: RENTE & MEHR Kerstin Paaris / Tätigkeitsbereiche. Abgerufen am 24. Dezember 2023.

Quellen:

  1. Bayrisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/1995. Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München, 31. Mai 1995, abgerufen am 25. Dezember 2023.
  2. Deutscher Bundestag Drucksache 15/1502 - Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (Haushaltsbegleitgesetz 2004 – HBeglG 2004). 8. September 2003, abgerufen am 26. Dezember 2023.