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Worttrennung:
- Lern·füh·rer·schein, Plural: Lern·füh·rer·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Lernführerschein (Info)
Bedeutungen:
- für einen vorübergehenden Zeitraum ausgestellte Lizenz für Fahranfänger
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs lernen und dem Substantiv Führerschein
Oberbegriffe:
- Führerschein
Beispiele:
- „Die Recherchen ergaben, dass es sich um einen Lernführerschein handelt, der in Deutschland keine Gültigkeit besitzt.“[1]
- „Ein 29-jähriger Pole mit Wohnsitz in Belgien ist am Freitag, 14.45 Uhr, auf der Autobahn 1 bei Wildeshausen mit einem britischen Lernführerschein angetroffen worden.“[2]
- „Zudem konnte er den Beamten der Bundespolizei lediglich seinen belgischen Lernführerschein vorzeigen, der ihn in Belgien allerdings als Fahrschüler ausweist.“[3]
- „In einigen Staaten kann man bereits mit 14 Jahren einen Lernführerschein beantragen, eine vollwertige Fahrerlaubnis zum Teil schon mit 16 Jahren.“[4]
- „Eine Überlandfahrt mit dem britischen Lernführerschein unternahm ein 22-jähriger Slowake.“[5]
Übersetzungen
für einen vorübergehenden Zeitraum ausgestellte Lizenz für Fahranfänger
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Lernführerschein“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Lernführerschein“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lernführerschein“
Quellen: