Lizenzgeber

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Lizenzgeber (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Lizenzgeber die Lizenzgeber
Genitiv des Lizenzgebers der Lizenzgeber
Dativ dem Lizenzgeber den Lizenzgebern
Akkusativ den Lizenzgeber die Lizenzgeber

Worttrennung:

Li·zenz·ge·ber, Plural: Li·zenz·ge·ber

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lizenzgeber (Info)

Bedeutungen:

Person oder Institution, die eine Lizenz vergibt

Gegenwörter:

Lizenznehmer

Weibliche Wortformen:

Lizenzgeberin

Beispiele:

„Der Lizenzgeber kann das Recht selbst weiter ausüben oder an beliebig viele Dritte vergeben. “[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Lizenzgeber“, Seite 693.
Duden online „Lizenzgeber
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lizenzgeber
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalLizenzgeber

Quellen: