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Lizenzgeber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Li·zenz·ge·ber, Plural: Li·zenz·ge·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Lizenzgeber (Info)
Bedeutungen:
- Person oder Institution, die eine Lizenz vergibt
Gegenwörter:
- Lizenznehmer
Weibliche Wortformen:
- Lizenzgeberin
Beispiele:
- „Der Lizenzgeber kann das Recht selbst weiter ausüben oder an beliebig viele Dritte vergeben. “[1]
Übersetzungen
Person oder Institution, die eine Lizenz vergibt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Lizenzgeber“, Seite 693.
- Duden online „Lizenzgeber“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lizenzgeber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lizenzgeber“
Quellen: