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Lizenzgeberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Li·zenz·ge·be·rin, Plural: Li·zenz·ge·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Lizenzgeberin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person oder Institution, die eine Lizenz vergibt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Lizenzgeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Lizenznehmerin
Männliche Wortformen:
- Lizenzgeber
Beispiele:
- „Ob die Lizenzgeberin die japanische Herausforderung mit einer Klage wegen Verletzung der Patente abwehren kann, ist fraglich.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person oder Institution, die eine Lizenz vergibt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Lizenzgeberin“, Seite 693.
- Duden online „Lizenzgeberin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lizenzgeberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lizenzgeberin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Lizenzgeber“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Lizenzgeberin“
Quellen:
- ↑ Gunhild Freese: Vor dem Start schon am Ziel. In: DIE ZEIT. Nummer 31/1972, 4. August 1972, ISSN 0044-2070 (zitiert nach Online-Version, abgerufen am 20. April 2014) .