Lokalaugenschein

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Lokalaugenschein (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Lokalaugenschein die Lokalaugenscheine
Genitiv des Lokalaugenscheins der Lokalaugenscheine
Dativ dem Lokalaugenschein den Lokalaugenscheinen
Akkusativ den Lokalaugenschein die Lokalaugenscheine

Worttrennung:

Lo·kal·au·gen·schein, Plural: Lo·kal·au·gen·schei·ne

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Lokalaugenschein (Info)

Bedeutungen:

Österreich: (gerichtliche) Besprechung am Tatort

Herkunft:

Kompositum aus lokal und Augenschein

Synonyme:

Lokaltermin

Sinnverwandte Wörter:

Ortstermin, Vor-Ort-Termin

Beispiele:

„Unter Lokalaugenschein versteht man die Besichtigung einer Örtlichkeit oder eines Augenscheinsgegenstandes an Ort und Stelle im Zuge einer behördlichen Beweisaufnahme.“[1]
„Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein – mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein – schreibt das Gesetz nicht generell vor .“[2]
„Die belangte Behörde habe dabei allerdings den Unterschied zwischen Augenscheinsverhandlung und Lokalaugenschein verkannt.“[3]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lokalaugenschein
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Lokalaugenschein
The Free Dictionary „Lokalaugenschein
Duden online „Lokalaugenschein

Quellen: