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Worttrennung:
- Miet·fahr·zeug, Plural: Miet·fahr·zeu·ge
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mietfahrzeug (Info)
Bedeutungen:
- Fahrzeug, das man gegen eine Gebühr vorübergehend als Selbstfahrer nutzen kann
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Verbs mieten und Fahrzeug
Oberbegriffe:
- Fahrzeug
Unterbegriffe:
- Selbstfahrermietfahrzeug
- Leihfahrrad, Leihrad, Leihwagen, Mietwagen
Beispiele:
- „Eine Plattform für Mietfahrzeuge. Vermittler und Vermieter von Mietfahrzeugen sind herzlich eingeladen, gegen einen sehr geringen Beitrag hier Ihre Angebote zu platzieren. Geeignet ist dieser Platz fuer Anbieter von Mietwagen, Motorradvermieter, Schiffsvermieter, Vermietungen von Hausbooten, Buscharter mit oder ohne Chauffeur und vieles mehr.“[1]
- „Das Verwaltungsgericht Hamburg musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das Abstellen von Mietfahrrädern mit Werbetafeln auf Gehwegen einer Sondernutzungserlaubnis bedarf oder Gemeingebrauch darstellt… Auch sei die Nutzung öffentlicher Flächen durch Mietfahrzeuge im ruhenden wie im fließenden Verkehr als Gemeingebrauch anzusehen, selbst wenn an diesen Werbetafeln angebracht sind.“[2]
Übersetzungen
Fahrzeug, das man gegen eine Gebühr vorübergehend als Selbstfahrer nutzen kann
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Mietfahrzeug“
Quellen: